PEGASUS  NETZWERK

 

 

Verein für die Weiterentwicklung

von Mensch & Pferd

 

 

Vereinsdaten:         ZVR-Zahl: 1501630021

Vereinssitz:             5221 Lochen am See, Astätt 60 

Entstehung:            12.1.2024

Funktionsperiode: 17.12.2023 - 16.12.2028

Präsident:                Petra Sporer

Vizepräsident:         Ralph Sporer

 



AUSZUG  aus den Statuten:

 § 2: Zweck:

 2.1 Der Zweck des Vereins ist die Förderung des natürlichen, fairen und artgerechten Umganges mit dem Lebewesen Pferd, sowie die Erhaltung des Reit- und Fahrsports in allen Sparten, sowohl als Freizeitbetätigung, als auch im Leistungssport und die Förderung, Beschaffung und Zurverfügungstellung aller hierzu erforderlichen Tiere, Gerätschaften, Räumlichkeiten und dgl.

 2.2 Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und hat folgenden gemeinnützigen, ideellen und mildtätigen Zweck:

 ·        Der Verein macht es sich zur Aufgabe Interessierten (vor allem Kindern) das Lebewesen Pferd näher zu bringen und einen respektvollen Umgang mit Tieren und Menschen zu vermitteln. 

·        Ausübung des Umganges mit dem Lebewesen Pferd, des Reit-und Fahrsport sowie die Ausbildung in diesen Sportarten,  für eine möglichst breite Bevölkerungsschicht 

·        Heranziehen der Kinder und Jugendlichen zum Umgang mit dem Lebewesen Pferd, sowie weiters im Reiten und Fahren. 

·        Talentierte Reiter weiterzubilden und sie schrittweise zum Leistungssport hinzuführen 

·        Pflege einer sinnvollen Geselligkeit im regionalen und überregionalen Rahmen 

·        Bereicherung kultureller Veranstaltungen durch Mitwirkung und Vorführung. 

§ 3: Mittel, Werte und Aktivitäten zur Erreichung des Vereinszwecks: 

Der Vereinszweck soll durch die angeführten ideellen und materiellen Mitteln erreicht werden: 

·        Ermöglichung der Ausübung des Reitsports für Jeden und jede Bevölkerungsschicht

·        Erteilung von Unterricht in den verschieden Sparten und vom Kleinstkind bis hin zum Erwachsenen 

·        Aus-und Fortbildungen im Umgang mit dem Lebewesen Pferd und im Reiten und Fahren

·        Training und gemeinsame Boden- und Reitübungen

·        Durchführung von Lehrgängen und Kursen

·        Veranstaltungen von pferdesportlichen Wettkämpfen, von Vereinsturnieren und die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen

·        Veranstaltung von geselligen Zusammenkünften und kleinen Vereinsfesten

·        Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder

·        Vernetzung, Zusammenarbeit und Unterstützung von und mit fachkundigen Gleichgesinnten.

·        Versammlungen und Besprechungen zur Koordinierung von Vereinsinteressen

·        Abhaltung von Vereinstreffen zur Werbung von Mitgliedern

·        Teilnahme an Veranstaltungen und Messen

·        Gestaltung einer Webseite, Herausgabe von Mitteilungsblättern, Vereinszeitschriften und Publikationen

·        Öffentlichkeitsarbeit, Mitwirkung bei öffentlichen Anlässen

·        Durchführung von Vorträge, Versammlungen, Seminare, Workshops und sonstigen Veranstaltungen zu Themen im Zusammenhang mit dem Vereinszweck

      Als materielle Mittel dienen:

      Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

·        Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge

·        Beiträge der Mitglieder für die Ausübung des Umgang mit dem Lebewesen Pferd, des Reitsports, Unterricht, Aus- und Fortbildung, Trainings, Reitübungen, Lehrgänge, Kurse

·        Einnahmen aus dem Verkauf von Vereinskleidung und ähnlichem

·        Einnahmen aus pferdesportlichen Wettkämpfen und derartige Veranstaltungen

·        Geld- und Sachspenden

·        Flohmärkte und Basare

·        Förderungen, Subventionen und sonstige Beihilfen öffentlicher und/oder privater Institutionen

·        Einnahmen aus Werbung jeglicher Art (einschl.Bandenwerbung)

·        Einnahmen aus Sponsoring

·        Zinserträge und Wertpapiere

·        Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen

·        Einnahmen aus dem Verkauf von Vereinspferden und Pferdezubehör

·        Einnahmen aus Getränke- und Essensautomaten oder dem Verkauf von Speisen und Getränken

 Sofern es die finanziellen Ressourcen und der Zweck des Vereins erlauben, kann der Verein Angestellte beschäftigen oder sich Dritter bedienen, um seinen Zweck zu erfüllen. Es ist auch möglich, Vereinsmitgliedern – einschließlich Vereinsfunktionären – eine Vergütung zu zahlen, sofern diese Vergütung auf Tätigkeiten bezogen ist, die über die Vereinstätigkeit im engsten Sinn hinausgeht. Eine solche Vergütung hat einem Drittvergleich standzuhalten.